
Fragen und Antworten meiner Brautpaare und Auftraggeber
Häufig gestellte Fragen
Es ist ratsam den DJ für Eure Hochzeit so früh wie möglich zu buchen, um sicherzustellen, dass Ihr einen Hochzeits-DJ bekommt, der zu Eurem Wunschtermin & Vorstellungen passt und noch verfügbar ist.
Wie früh Ihr buchen solltet, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Standort, dem Datum und dem Ruf des DJ's. Beliebte DJ's, die in großen Städten oder an Wochenenden arbeiten, können oft Monate bis 1 1/2 Jahre im Voraus ausgebucht sein.
Gerne würde ich Euch in erster Linie persönlich kennenlernen, denn ihr möchtet ja schließlich nicht die Katze im Sack kaufen, oder?
Da eure Hochzeit ein ganz besonderer Tag in eurem Leben sein wird, ist es wichtig, dass ihr bei eurer Wahl der Dienstleister ein gutes Bauchgefühl habt.
Wenn ich Euch von meinem Gesamtkonzept überzeugen konnte, bekommt ihr von mir ein unverbindliches Angebot.
Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn ihr mit allen besprochenen Punkten einverstanden seid.😊
Kein Event gleicht dem anderen und deshalb ist auch jede Hochzeit individuell zu bewerten! Ihr bekommt nach unserem unverbindlichen Erstgespräch den genauen Preis mitgeteilt, welcher sich aus markanten Punkten wie z.B. Anfahrtsweg, Spieldauer des DJ's oder Umfang des Aufbaus und Service ergibt. (Lichttechnik oder Anzahl der Lautsprecher). Wichtig für Euch: Es gibt keine versteckten Kosten o.ä. - der Preis aus dem bestätigten Angebot ist für mich verbindlich! Sicherheit und Transparenz ist mir sehr wichtig!
Sobald ihr von mir ein schriftliches Angebot zugeschickt bekommen habt, habt ihr eine Woche Zeit Euch das Angebot in Ruhe anzuschauen, Rückfragen zu stellen und es mir gern unterschrieben zurück zuschicken. Sollte ich nach einer Woche keine Rückmeldung erhalten, melde ich mich bei Euch und gebe danach den Termin ggf. für andere Brautpaare und Auftraggeber wieder frei.
Zum einen findet Ihr auf meiner Website unter dem link unten, ein DJ-Set von April 2024. Zum anderen habe ich auch viele Hörproben auf Instagram für Euch.
Im Falle einer Absage wird eine Gageneinbehaltung von 30% des vereinbarten Honorars vorgenommen. Diese Regelung dient dazu, bereits entstandenen Kosten und Vorbereitungen zu decken. Im falle dass das Event verschoben wird, werden die 30% mit dem neuen Angebot verrechnet.
Fehlplanungen in der Terminierung mit Location oder privaten Überschneidungen und Gründe zählen nicht als höherere Gewalt.
Diese Frage beantwortet die GEMA bereits selbst, aber um Euch die Suche zu ersparen: Nein, ihr müsst für Hochzeiten und Private Feiern keine GEMA zahlen.
Bei einer Firmenfeier behandelt die GEMA die Feier wie eine öffentliche Veranstaltung und somit muss GEMA seitens des Veranstalter angemeldet werden.
Ja im falle eines Schadenfalls, verfüge ich über eine Firmen-Haftpflichtversicherung. Angaben zur Firmen-Haftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
Roland Hildebrandt e. K.
Am Amtshaus 9
44359 Dortmund
Geschäftsstellenleiter Roland Hildebrandt e. K.
Sitz Dortmund Amtsgericht
Dortmund HRA 16261
Westfälische Provinzial
Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland